Ärztetag befürwortet Fernbehandlung durch digitale Medien – wie kommt die neue Regelung beim Patienten an?

Am 10. Mai verkündete der Präsident der Bundesärztekammer Ulrich Montgomery, dass der Deutsche Ärztetag den Vorschlag zur Lockerung des Fernbehandlungsverbotes angenommen habe. Demnach dürfen gewisse Behandlungen und Beratungen fortan auch per Telefon, Video-/ Live-Chat, App oder Webportal durchgeführt werden. Die Kommunikation zwischen Patient und Arzt via SMS gewinnt ebenso an Bedeutung. 

Es war der 121. Deutsche Ärztetag, der in der Erfurter Messehalle stattfand und dem ein prägnantes Thema zur Debatte vorlag. Laut §7 Absatz 4 der Musterberufsordnung galten Beratungen oder gar Behandlungen via Telekommunikationsmedien, auch Fernbehandlung genannt, bislang im Prinzip als verboten. Dieses Gesetz zu lockern bedeutet nicht nur für Ärzte eine große Umstellung mit neuen Herausforderungen, sondern auch für die Patienten. Eine Ferndiagnose zu treffen, an einem Menschen, den man noch nie zuvor begegnet ist, scheint für einige undenkbar – ja sogar unverantwortlich. Auf der anderen Seite holen sich zahlreiche Bürger längst Rat in Internetforen, tauschen gegenseitig Medikamentenerfahrungen aus und beratschlagen über ganze Therapien. Nicht zuletzt nutzen die Ärzte selbst digitale Medien zur Fernübertragungen von Röntgenbildern, Laborwerten und Befunden, um sich untereinander abzustimmen. Die Möglichkeiten sind also da, nun auch die offizielle Anerkennung.

Ärztetag befürwortet Fernbehandlung © Christian Griebel, helliwood.com
121. Deutscher Ärztekongress bei der Abstimmung zur Lockerung des Fernbehandlungsverbots
121. Deutscher Ärztekongress bei der Abstimmung zur Lockerung des Fernbehandlungsverbots

Digitale Kommunikation soll das Arzt-Patienten-Verhältnis ergänzen, nicht stören

„Die Ärzte haben eine klare Entscheidung pro Telemedizin getroffen“, so Thüringens Landesärztekammer-Präsidentin Ellen Lundershausen.

Damit eröffnen sich so manche vielversprechende Möglichkeiten im Hinblick auf Fernbehandlungen für Praxen, Krankenhäuser, Bereitschaftsdienste und Institutionen. Sofern ärztlich vertretbar und die Sorgfaltspflicht bei Diagnose, Beratung und Dokumentation gewahrt wird, darf der Patient sogar ausschließlich per Telemedien betreut werden, das heißt in Einzelfällen auch ohne persönlichen Erstkontakt.

Wer nun aber glaubt, dies würden nur junge Menschen, die mit dem Umgang von Smartphone und Co. vertraut sind, in Anspruch nehmen, irrt. Tatsächlich ist der Ärztemangel in ländlichen Regionen einer von vielen Gründen, warum es allerhöchste Zeit war, den Wandel der medizinischen Versorgung voranzutreiben. Lange Wartezeiten, Anfahrten und allein die pure Anstrengung, sich krank zu einem Arzt zu begeben, lässt jung wie alt Hoffnung in die neuen Regelung zur Fernbehandlung setzen.

Im Vordergrund stehen dabei telefonische Rücksprachen sowie Videokonferenzen und Live-Chats, wodurch sich der Arzt ein besseres Bild vom Zustand des Patienten machen kann. Parallel steigt die Anzahl von Benachrichtigungen per SMS zur Verbesserung der Patientenbetreuung. Schon jetzt nutzen unzählige Praxen den Service professioneller SMS Anbieter wie seven, um Ihre Patienten individuell oder auch ganz vollautomatisch zu kontaktieren. Sei es als Erinnerung an die nächste Routineuntersuchung, Abholbescheide für Rezepte, Terminbestätigungen oder die Bekanntgabe von Kursen und Veranstaltungen, wie Blutspende-Aktionen. Die hohe Erreichbarkeitsquote per SMS, die unkomplizierte Handhabung selbst mit älteren Handymodellen und vor allem die sichere Übertragung von datenschutzrelevanten Inhalten sprechen für das Vertrauen, das Patienten damit zu Ihrem Arzt aufbauen können.

So könnte eine Videokonferenz zwischen Arzt und Patient in der Fernbehandlung aussehen
Die Fernmedizin wird zur Ergänzung für Diagnose und Therapie. Alle Patientendaten sind parallel abrufbar und das Gespräch wird vollständig dokumentiert.
Die Fernmedizin wird zur Ergänzung für Diagnose und Therapie. Alle Patientendaten sind parallel abrufbar und das Gespräch wird vollständig dokumentiert.

Wird es bald Discounter-Ärzte und Krankschreibung-Shops geben?

Nicht nur innerhalb der Ärztetagung gab es heftigen Schlagabtausch über das Für und Wider in puncto Fernbehandlung. Betroffene bundesweit diskutierten ausführlich über die Risiken einer solchen Lockerung. So etwa die Stiftung Patientenschutz, die eine Abstumpfung der Behandlungsqualität befürchtet. Schon jetzt nehmen sich immer weniger Ärzte ausreichend Zeit, ihren Patienten richtig zuzuhören. Wie am Fließband frequentieren die Sprechzimmer und trotzdem werden die Wartezeiten immer länger. Auf Termine beim Augenarzt wartet man schon mal mehr als einen Monat – ohne dass ein Ende in Sicht wäre.

Wenn an dieser Stelle Telemedien die Behandlung aufgreifen, spart dies beiden Parteien eine Menge Zeit. Die Versuchung ist groß, noch weniger Wert auf Qualität zu legen, doch die bisherige Umsetzung der neuen Verordnung zeigt ganz klar: Sowohl Patienten als auch Ärzte nutzen die Telekommunikation mit größerer Sorgfalt. Die einen können sich in Ruhe genau überlegen, was sie schreiben anstatt perplex im Behandlungszimmer zu sitzen, wo die Hälfte der Beschwerden bzw. des Krankheitsverlaufs längst vergessen ist und die anderen kennen das Risiko fehlerhafter Diagnosen und Therapien. Da jede Fernbehandlung genausten dokumentiert wird, bleibt kaum Spielraum für Pfuscherei.

Wer dennoch glaubt, mal eben eine Krankschreibung abzustauben, um ein paar Tage blau zu machen, wird schnell von der nüchternen Realität eingeholt. Selbst bei Kleinigkeiten wird ein Arzt in der Fernbehandlung genau prüfen, welche Symptome vorliegen sowie welche Behandlungsmaßnahmen sinnvoll sind.

Einige Webseiten offerieren ärztliche Gutachten, Rezepte und Medikamentenversand ganz einfach per Mausklick – doch auch hier muss erst ein Arzt den Kontakt zum Patienten herstellen, die Webseite vermittelt lediglich.

Andererseits sind selbst initiierte Therapien schon vor dem Beschluss des Ärztetages gängig gewesen, beispielsweise kann sich jeder Speichelproben auswerten lassen, ganz ohne Arzt, dafür auf eigene Kosten und natürlich auf eigene Verantwortung.

Eine Pflegekraft zeigt der Seniorin die Datenübertragung der Blutdruckwerte an den Arzt zur Fernbehandung
Statt aufwendiger Kontrollbesuche genügt die digitale Übertragung der Messwerte an die Arztpraxis.
Statt aufwendiger Kontrollbesuche genügt die digitale Übertragung der Messwerte an die Arztpraxis.

Wie gehen Patienten mit den neuen Möglichkeiten der Fernbehandlung um?

Parallel zur Datenschutzverordnung, die am 25. Mai in Kraft treten wird, herrscht in so manchem Wartezimmer reger Diskussionsbedarf. Da sich sogar einige Arzthelfer und Schwestern noch nicht ganz klar sind, was sie beachten müssen, werden die Themen auch schon mal quer über den Tresen angesprochen. Besonders die ältere Generation fiebert lebhaft mit. Darf man denn jetzt noch seine eigene Telefonnummer laut ansagen? Warum kann die Tochter nicht einfach das Rezept abholen und was wenn man den Anruf aus der Praxis verpasst? Viel Unklarheit und vor allem Unsicherheit, wo es doch eigentlich unkomplizierter werden soll.

Der Fernaustausch zwischen Arzt und Patient unterliegt selbstverständlich in hohen Maße der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Deren Vorgaben sind bei der technischen Umsetzung der Fernbehandlung durch Webplattformen, Apps, Video- und Audioübertragung zwingend einzuhalten. Grundsätzlich unterscheidet die neue Behandlungsform zwischen Telekonsultation (z.B. Video-/ Telefonsprechstunden via Webportal, App oder Telefon), Telediagnostik (z.B. Videokonferenz mit Bild- und Datenübertragung) und Telemonitoring (z.B. Überwachung von Werten durch Datenübertragung via Webportal, App oder Anzeigegeräten).

Während psychologische und seelische Betreuung per SMS, Telefon und Email überwiegend auf Anonymität setzen, beispielsweise das Sorgentelefon für Kinder, verfolgen andere Institutionen einen präventiven Zweck. So die EMOX Stiftung, die Raucher bei der Entwöhnung unterstützt, in dem diese zum Handy greifen statt zur Zigarette und durch das Schreiben von SMS die eigentlichen Sorgen und Ursachen in den Griff bekommen wollen. Derartige Projekte sind seit Jahren sehr erfolgreich und finden immer größeren Anklang.

Der Schritt zur ärztlichen Fernbehandlung via Telekommunikation ist daher für einige nur naheliegend. Vielen Patienten fällt es auch leichter sich gerade bei intimen Problemen zu öffnen, wenn sie möglichst unpersönlich über ihre Situation sprechen/ schreiben können. Die Kommunikation per SMS ermöglicht zudem freie Zeiteinteilung, so kann auch mal eben von unterwegs aus oder während der Arbeit auf eine Nachricht vom Arzt geantwortet werden.

Wer dennoch ein generelles Vertrauensproblem hat, dem empfiehlt es sich, den entsprechenden Arzt einfach in ein, zwei Terminen kennen zu lernen und erst dann die Therapie gegebenenfalls via Fernbehandlung weiter zu führen. Dank der neuen DSGVO können Patienten jederzeit die über sie gespeicherten Daten einsehen, auch von welchen Drittanbietern und Telekommunikation-Providern diese übertragen werden.

Mit besten Grüßen
Ihr seven Team

Headerbild von AndreyPopov via iStock.com

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Fill out this field
Fill out this field
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.